Über uns

Patientinnen und Patienten finden im Bundes-Klinik-Atlas verständliche und transparente Informationen über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die Personal­ausstattung in deutschen Krankenhäusern. Sie erhalten umfassende, faire und vergleichbare Informationen über den Versorgungs­umfang und die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern sowie weiterführende Informationen, etwa zu aussage­kräftigen Zertifikaten. Die Internetseite wurde unter Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erstellt. Der Bundes-Klinik-Atlas basiert auf umfassender Expertise der involvierten Akteure.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das BMG ist an seinem Dienstsitz in Bonn und an seinem Dienstsitz in Berlin für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungs­vorschriften.

Zu den zentralen Aufgaben zählen die Sicherung und Fortentwicklung der Leistungs­fähigkeit der Gesetzlichen Kranken­versicherung sowie der Pflegeversicherung, die Stärkung der Interessen der Patientinnen und Patienten sowie die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems.

Ein weiterer Schwerpunkt des BMG ist der Gesundheitsschutz und die Krankheitsbekämpfung. Durch das Infektionsschutzgesetz werden Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung deutlich betont und das öffentliche Gesundheitswesen wird gestärkt.

Das BMG gestaltet auch die Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, die Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, um den hohen Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gerecht zu werden. Wesentliche Daueraufgabe des BMG und seiner nachgeordneten Behörden ist die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte.

Darüber hinaus unterstützt das Ministerium die Forschung und die Prävention und ermöglicht neue Versorgungs­strukturen; dies gilt zum Beispiel für die psychische Gesundheit, die häufigen nicht-übertragbaren Krankheiten (unter anderem Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes), die Hilfen für chronisch Kranke, die Kindergesundheit und die Beratung und Betreuung von HIV-Infizierten und an AIDS Erkrankten. Um den Kenntnisstand in Bezug auf die gesundheitliche Situation der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten, werden im Rahmen des Gesundheits­monitorings die dazu notwendigen Daten erhoben und ausgewertet und die sich daraus ergebenden Informationen im Rahmen der Gesundheits­berichterstattung Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, sich ein breites Gesundheits­wissen anzueignen. Mündige Versicherte und aufgeklärte Patientinnen und Patienten gehören ebenso zu einem Gesundheits­system, wie Gesetze und Verordnungen. Auch im Rahmen der Prävention und der Krankheits­bekämpfung beugt ein umfassendes Wissen gesundheitlichen Risiken vor, dazu gehören auch breitgefächerte Informationen zum Thema der Drogen- und Suchtgefahr.

In den Aufgabenbereich des BMG fallen ferner die Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen einschließlich entsprechender Ausbildungs­regelungen, um die Qualität der entsprechenden Berufsausübung und damit auch der Versorgung zu gewährleisten.

Darüber hinaus engagiert sich das BMG auch für die gesundheitliche Chancen­gleichheit für die über 22 Millionen Menschen mit Zuwanderungs­geschichte in Deutschland. Konkret geschieht dies etwa durch eine zielgruppenspezifische Ansprache und Information, als auch durch modellartige Maßnahmen in den Bereichen Transkulturelle Öffnung, Fachkräfte­gewinnung und -integration, Prävention und der Verbesserung der Datenlage. Hierbei arbeitet das BMG partnerschaftlich mit verschiedenen Migranten­organisationen zusammen, um beispielsweise gemeinsam Maßnahmen zum Abbau von Zugangsbarrieren in der gesundheitlichen Versorgung zu entwickeln und umzusetzen.

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Das IQTIG ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Das IQTIG arbeitet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es ist wissenschaftlich unabhängig.

Das IQTIG entwickelt Methoden, mit denen die Qualität der medizinischen Versorgung gemessen wird. Zudem ist es an der Durchführung und Auswertung der Messungen beteiligt. Daneben hat das IQTIG die Aufgabe, leicht verständliche Informationen über die Qualität der Versorgung im Gesundheits­wesen zu veröffentlichen. Dies macht es zum Beispiel im Bundes-Klinik-Atlas. Um für alle öffentlich zu dokumentieren, auf Basis welcher wissenschaftlichen Standards das IQTIG arbeitet, veröffentlichen wir unsere „Methodischen Grundlagen".

Weitere Informationen über das IQTIG und seine Aufgaben finden Sie im Tätigkeitsbericht des Instituts.

Welche Aufgaben hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Zusammenhang mit dem Bundes- Klinik-Atlas?

  • Festlegung der zu veröffentlichenden Daten aus den datengestützten Qualitätssicherungs-Verfahren (QS-Verfahren; Informationen zur Qualität) nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
  • Zusammenführung der Daten aus den datengestützten QS-Verfahren (Informationen zur Qualität) mit den nach § 21 Absatz 3d Satz 3 des Krankenhaus­entgeltgesetzes (KHEntgG) vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelten Daten
  • Etablierung einer Indexbildung bzw. Aggregation von Daten zu Komplikationen und Sterblichkeit sowie zu patientenrelevanten Prozessen, inklusive einer Standort-, Fachabteilungs- und Leistungsgruppen- bezogenen Zuordnung der Daten
  • Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten in der stationären Versorgung, unter anderem zur standort­bezogenen Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas
  • Verarbeitung der aktuellsten Daten und Darstellung auf der Internetseite des Bundes-Klinik-Atlas
  • Erstellung eines Prüfberichts bis Ende 2024, der berichtet, welchen Einfluss die personelle Ausstattung weiterer Gesundheitsberufe sowie der jeweilige Anteil von Leiharbeit bei Ärztinnen und Ärzten und beim Pflegepersonal auf die Qualität der Versorgung hat, sowie welche zusätzlichen Daten erhoben werden müssen, um diesen Einfluss prospektiv weiter zu untersuchen und transparent ausweisen zu können.

Datenübermittlung an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Das IQTIG erhält Daten für die Aktualisierung des Bundes-Klinik-Atlas vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (LVKK/EK), von den Krankenhäusern, von Zertifikats­herausgebern und vom Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB):

  • InEK: Fallzahlen zu erbrachten Leistungen auf Standort- und Fachabteilungs­ebene, Angaben zu Personalzahlen für Pflegepersonal und zum Pflegepersonal­quotienten, perspektivisch zu den Versorgungsstufen des Standorts, Personalzahlen für Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausweisung des Leistungs­spektrums nach Leistungsgruppen.
  • LVKK/EK: Informationen der erfolgten Prognoseprüfungen und die Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß Mindestmengenregelung (Mm-R).
  • Krankenhäuser: Aktuelle Informationen zu den Notfallstufen sowie zu aussagekräftigen Zertifikaten. Übergangsweise wird für Informationen zum Vorhandensein von Zertifikaten auf Zertifikats­herausgeber zurückgegriffen.
  • Zertifikats­herausgeber: Bereitstellung von Angaben und Dokumenten als Grundlage zur Bewertung von Zertifikaten. Bis zum Abschluss der Beurteilung der Aussagekraft von Zertifikaten durch das IQTIG werden ausgewählte Zertifikate ausgewiesen. Die für die Einbettung und Ausweisung notwendige Daten werden durch die entsprechenden Zertifikats­herausgeber übermittelt.
  • Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB): In diesen gesetzlich vorgeschriebenen Berichten informieren die Kliniken über ihre Arbeit und Strukturen. In den Berichten finden Sie zum Beispiel Informationen zum Behandlungs­spektrum, zur Ausstattung oder zur Barrierefreiheit. Außerdem werden darin die Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherungs­verfahren veröffentlicht.

Mehr Informationen zur Datenübermittlung ans IQTIG finden Sie hier.

Was ist die gesetzliche Qualitätssicherung?

Patientinnen und Patienten sollen qualitativ hochwertig und nach dem anerkannten Stand der Forschung versorgt werden. Dies zu überwachen und sicherzustellen, ist die Aufgabe der gesetzlichen Qualitätssicherung. Die gesetzliche Qualitätssicherung ist rechtlich in §§ 135a ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Für die Umsetzung der gesetzlichen Qualitätssicherung ist unter anderem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Dabei wird er insbesondere vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) unterstützt.

Was sind Ziele der gesetzlichen Qualitätssicherung?

Das übergeordnete Ziel der gesetzlichen Qualitätssicherung ist es, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Wichtige Teilziele der gesetzlichen Qualitätssicherung sind zum Beispiel:

  • Qualitätsstandards definieren
  • Qualität messen und vergleichen
  • Maßnahmen zur Förderung von Qualität entwickeln

Vorgaben zur Qualitätssicherung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt in Richtlinien und normativen Beschlüssen Vorgaben zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern. Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben zur Ausstattung eines Krankenhauses (Strukturqualitätsvorgaben) oder die Festlegung von Mindestmengen für bestimmte medizinische Leistungen. Die Krankenhäuser sind verpflichtet diese Vorgaben einzuhalten. Falls ein Krankenhaus die Vorgaben nicht einhält, können geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung ergriffen werden oder das Krankenhaus kann Abschläge in der Vergütung erhalten oder darf bestimmte Leistungen nicht anbieten.

Qualitätssicherungsverfahren

Eine wichtige Säule der gesetzlichen Qualitätssicherung ist die Entwicklung von regelgeleiteten Prozessen, mit denen sich die Qualität der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern messen und vergleichen lässt. Diese Prozesse werden im Rahmen der gesetzlichen, datengestützten Qualitätssicherung als Qualitäts­sicherungs­verfahren (QS-Verfahren) bezeichnet. Diese werden vom Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt und durchgeführt. Neben dem IQTIG sind für jedes Bundesland auch die Landesarbeits­gemeinschaften für Qualitäts­sicherung (LAG) an der Durchführung der QS-Verfahren beteiligt. Grundlage dafür ist unter anderem die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungs­übergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL). Im Jahr 2022 wurden insgesamt 15 QS- Verfahren in verschiedenen Bereichen wie der Geburtshilfe, Orthopädie und Transplantationsmedizin durchgeführt. § 135d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), eingeführt durch das Krankenhaus­transparenz­gesetz (KHTG), sieht vor, dass patienten­relevante Ergebnisse der QS-Verfahren nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden. Diese Einbindung befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird voraussichtlich 2025 für Sie zur Verfügung stehen.