Hilfe & Informationen
Hier finden Sie Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Krankenhaus, sowie weiterführende Informationen über den Bundes-Klinik-Atlas.
Krankenhaussuche
Sie suchen nach einem passenden Krankenhaus und wissen nicht, wie Sie vorgehen oder worauf Sie achten sollen? Mit den folgenden Tipps unterstützen wir Sie bei Ihrer Suche.
Sie haben auf dem Bundes-Klinik-Atlas zwei Wege zur Suche nach einem Krankenhaus zur Auswahl. Beide Wege können Sie mit oder ohne Eingabe eines Ortes, einer Postleitzahl oder eines Bundeslands nutzen. Dabei stehen Ihnen außerdem verschiedene Filter zur Verfügung.
- Die Suche über Krankheiten / Operationen bietet thematische Kacheln wie Herz, Krebs oder Neurologie. Diese führen Sie weiter zu bestimmten Behandlungsanlässen, z. B. zu Bypassoperation des Herzens, Brustkrebs-Operation oder Parkinson. Sie können einen Behandlungsanlass auswählen und Ihre Suche anschließend mit einem Ort oder Filtern weiter anpassen. Angaben, wie die Anzahl der Behandlungsfälle, Mindestmengen und aussagekräftige Zertifikate, beziehen sich in diesem Fall auf den zuvor ausgewählten Behandlungsanlass. Die übrigen Informationen beziehen sich immer auf das gesamte Krankenhaus, wie die Angaben zur Notfallversorgung, zum Pflegepersonal oder die Bettenzahl. Der Bundes-Klinik-Atlas wird schrittweise um weitere Behandlungsanlässe erweitert. Eine Suchfunktion nach Diagnosen oder Behandlungen bzw. ICD/OPS-Codes gibt es aktuell nicht. Alternativ können Sie auf der Startseite über den Button „Standorte/Abteilungen“ nach einer entsprechenden Fachabteilung zu Ihrem Anliegen suchen.
- Die Suche über Standorte / Fachabteilungen ist sinnvoll, wenn Sie gezielt nach einem Krankenhausnamen oder einer Fachabteilung suchen möchten, wie z. B. St. Anna Krankenhaus oder Allgemeine Chirurgie. Bitte beachten Sie dabei, dass die Bezeichnungen der Fachabteilungen nicht bundesweit einheitlich geregelt sind. Es empfiehlt sich daher, auch nach verwandten Abteilungen zu suchen. Auch hier können Sie über die Ortsangabe suchen, um Ergebnisse in Ihrer Nähe zu finden. Haben Sie bei Ihrer Suche eine Fachabteilung angegeben, bezieht sich die Anzahl der Behandlungsfälle nur auf die jeweilige Fachabteilung des Krankenhauses. Die übrigen Informationen beziehen sich wiederum auf das gesamte Krankenhaus, wie aussagekräftige Zertifikate, Angaben zum Pflegepersonal oder die Bettenzahl.
Sie haben die Möglichkeit, die Suchergebnisse nach verschiedenen Kriterien zu sortieren, zu filtern und eine Auswahl zu vergleichen. Das ermöglicht es Ihnen, eine große Anzahl an Krankenhäusern nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen einzugrenzen.
- Um die Ergebnisse zu sortieren haben Sie die folgende Auswahl: Relevanz, Behandlungsfälle, Alphabetisch A-Z und Entfernung (Luftlinie). Welche Sortierungen zur Verfügung stehen, hängt von Ihren Suchkriterien ab. Standardmäßig wird die Liste absteigend nach der Anzahl der Behandlungsfälle sortiert.
- Um gezielt zu filtern, können Sie die Ergebnisse beispielsweise nach bestimmten Zertifikaten, der Größe der Krankenhäuser oder nach der Einordnung der Anzahl von Behandlungsfällen eingrenzen. Auch Aspekte wie Notfallversorgung, Pflegepersonal oder Barrierefreiheit lassen sich berücksichtigen. Welche Filter zur Verfügung stehen, hängt von Ihrer Suche ab. So stehen beispielsweise jeweils nur Zertifikate zur Auswahl, die für Ihren Suchanlass relevant sind.
- Um Krankenhäuser direkt miteinander zu vergleichen, wählen Sie bis zu zehn Standorte aus den Suchergebnissen oder einer Detailseite mit Vergleichen aus und klicken anschließend auf Jetzt vergleichen. Der Vergleich bezieht sich immer auf Ihre letzte Sucheingabe. Das heißt, bei der Suche nach einem Behandlungsanlass, wie beispielsweise Brustkrebs-Operation, zeigt der Vergleich ausschließlich an, wie viele Eingriffe oder Behandlungen die ausgewählten Krankenhäuser in diesem Bereich durchgeführt haben. Sobald Sie Suchkriterien ändern, setzt sich der Vergleich zurück und Sie können eine neue Auswahl treffen.
Auf dem Bundes-Klinik-Atlas finden Sie verschiedene Informationen, die Sie bei der Auswahl eines Krankenhauses unterstützen können:
- Die Anzahl der Behandlungsfälle kann hilfreich sein, um Krankenhäuser zu vergleichen. Eine hohe Anzahl von Behandlungsfällen ist zwar keine Garantie für gute Qualität, kann aber auf besonders spezialisierte Krankenhäuser hindeuten. Sie geht häufig mit einem geringeren Risiko für Komplikationen und einer höheren Patientensicherheit einher. Denn mehr Erfahrung und Routine kann zu einem besseren Behandlungsergebnis führen.
- Für einige Eingriffe gelten verbindliche Mindestmengen. Das soll Risiken bei besonders schwierigen Eingriffen reduzieren und damit die Chancen für Überleben und Heilung von Patientinnen und Patienten erhöhen. Erfüllt ein Krankenhaus die vorgegebene Anzahl von Behandlungsfällen für einen bestimmten Eingriff im Rahmen der Mindestmengenregelung, weist der Bundes-Klinik-Atlas dies aus.
- Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Pflegepersonalquotient. Dieser setzt das eingesetzte Pflegepersonal ins Verhältnis zum individuellen Aufwand für die Pflege der Patientinnen und Patienten. Hintergrund ist, dass bestimmte Behandlungen oder Krankheiten eine intensivere Betreuung benötigen als andere. So erhalten Sie ein realistisches Bild davon, wie gut ein Krankenhaus mit Pflegepersonal besetzt ist.
- Zusätzlich können aussagekräftige Zertifikate und Qualitätssiegel eine wichtige Rolle für Ihre Auswahl spielen. Sie bestätigen, dass ein Krankenhaus festgelegte Standards einhält und können ein objektiver Hinweis auf Spezialisierung sein.
- Darüber hinaus können Sie weitere individuelle Bedürfnisse berücksichtigen, zum Beispiel die Größe des Krankenhauses, Barrierefreiheit, Entfernung zum Wohnort oder, wie gut ein Krankenhaus auf Notfälle eingerichtet ist. Die Kombination dieser Informationen unterstützt Sie dabei, ein geeignetes Krankenhaus zu finden.
Wenn Sie sich für ein passendes Krankenhaus entschieden haben, finden Sie auf der Detailseite die wichtigsten Kontaktinformationen, wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die Website und die vollständige Anschrift. Sie können damit direkt Kontakt aufnehmen, sei es zur Vereinbarung eines Termins, um organisatorische Fragen zu klären oder um Unterlagen einzureichen. Die Kartendarstellung hilft Ihnen zusätzlich bei der Orientierung. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme mit einem Krankenhaus nicht das Kontaktformular des Bundes-Klinik-Atlas, da wir Ihre Anfragen nicht weiterleiten können.
Der Bundes-Klinik-Atlas bietet keine individuellen medizinischen Ratschläge oder Empfehlungen. Um ein gesundheitliches Anliegen zu klären, sollten Sie einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Bei akuten Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern 112 bzw. 116117.
Wird Ihnen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Eingriff empfohlen? Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter haben Sie vor bestimmten planbaren Eingriffen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine aktuelle Liste der Eingriffe, für die ein solcher Anspruch besteht: Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen. Viele Krankenkassen bieten darüber hinaus zusätzliche Angebote für Zweitmeinungen an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Außerdem machen wir Sie auf die folgenden Angebote aufmerksam:
- Die Website gesund.bund.de vermittelt zuverlässig und verständlich gesundheitsbezogenes Wissen. Hier finden Sie wichtige Informationen zu Gesundheitsthemen, Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten, die auf ausgewählten wissenschaftlichen und evidenzbasierten Quellen beruhen.
- Die Kontaktstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland berät Bürgerinnen und Bürger neutral, unabhängig und qualitätsgesichert in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Gebührenfreies Beratungstelefon: 0800 0 11 77 22.
- Die Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, mögliche Beschwerden von Patientinnen und Patienten zügig und transparent zu bearbeiten. In den meisten Krankenhäusern gibt es daher Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher oder Beschwerdestellen.
- Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten oder Schadensersatzansprüche gelten machten wollen, sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Sie dabei zu unterstützen. Die Krankenhassen helfen Ihnen auch bei Beschwerden zu den Themen Verordnungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Überweisungen oder Krankschreibungen.
- Wenn Sie sich über eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle der Ärztekammer Ihres Bundeslandes.
Häufig gestellte Fragen
Sie haben weitere Fragen? Hier finden Sie die passenden Antworten zu den wichtigsten Themen rund um den Bundes-Klinik-Atlas.
Der Bundes-Klinik-Atlas bietet Ihnen umfassende Informationen über den Umfang und die Qualität der Versorgung in deutschen Krankenhäusern – und das unabhängig, wissenschaftlich fundiert und vergleichbar. Darunter finden Sie auch weiterführende Angaben, etwa zu aussagekräftigen Zertifikaten. Diese Informationen unterstützen Sie bei der Auswahl eines passenden Krankenhauses.
Die Internetseite wurde im Zuge des Krankenhaustransparenzgesetzes (KHTG) entwickelt, das am 28. März 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz schafft die Grundlage für verständliche und transparente Informationen für Patientinnen und Patienten zu deutschen Krankenhäusern und ist Teil der Krankenhausreform.
Dafür hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) den Bundes-Klinik-Atlas als Informationsangebot entwickelt, das leicht verständlich und online zugänglich ist. Dazu werden unter anderem die Daten aus der gesetzlichen Qualitätssicherung, die das IQTIG aufbereitet, sowie Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) genutzt.
Seit seiner Veröffentlichung am 17. Mai 2024 hat der Bundes-Klinik-Atlas mehrere umfangreiche Updates erhalten. Dabei wurden beispielsweise die Suchkriterien nutzerfreundlich umgestellt, indem eine Vorauswahl an Behandlungsanlässen getroffen wurde. Daneben wird der Bundes-Klinik-Atlas kontinuierlich weiterentwickelt und monatlich mit den jeweils neusten verfügbaren Daten aktualisiert.
Juni 2024: Mit dem ersten umfassenden Update haben wir die Suchfunktion durch Direkteinstiege ersetzt und damit den Bundes-Klinik-Atlas leichter nutzbar gemacht. Seitdem fasst die Website Behandlungsanlässe in Gruppen hinter den sogenannten „Kacheln“ zusammen, wie z. B. Herz, Lunge oder Krebs. Für zunächst etwas mehr als 20 wichtige Behandlungsanlässe werden die Leistungen der Krankenhäuser transparent dargestellt. Ziel ist es, den Bundes-Klinik-Atlas schrittweise um weitere Kacheln zu erweitern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf besonders relevanten und häufigen Erkrankungen und Behandlungen.
Oktober 2024: Mit dem zweiten Update stellt der Bundes-Klinik-Atlas die aktuellen Fall- und Personalzahlen der Krankenhäuser aus dem Datenjahr 2023 dar. Im Zuge des Updates haben wir auch die Informationen zu den Notfallstrukturen der Krankenhäuser aktualisiert. Zudem hat sich die Anzahl der Behandlungsanlässe und Kacheln erweitert. Insgesamt mehr als 25 Behandlungsanlässe ermöglichen Ihnen jetzt einen einfachen Direkteinstieg zu den Informationen im Bundes-Klinik-Atlas.
März 2025: Im Zuge des dritten Updates wurden unter anderem die Informationen zu den Zertifikaten aktualisiert. Zuvor wurden vorübergehend bis zum Abschluss der Prüfung durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitsweisen (IQTIG) zur Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln ausgewählte Zertifikate angezeigt. Mit dem Update werden nun ausschließlich die Zertifikate angezeigt, die nach der Methodik des IQTIG als aussagekräftig eingestuft wurden. Vorausgesetzt, das Krankenhaus hat diese dem IQTIG vorgelegt.
Juli 2025: Mit dem vierten Update haben wir die Angaben zu Behandlungsfällen, Bettenzahlen und Anzahl der Pflegekräfte mit den aktuellen verfügbaren Zahlen aus dem Datenjahr 2024 hinterlegt. Der Pflegepersonalquotient bezieht sich weiterhin auf das Datenjahr 2023 und wird mit Vorliegen der entsprechenden Auswertungen aktualisiert.
Oktober 2025: Mit dem im Oktober 2025 durchgeführten Update umfasst der Bundes-Klinik-Atlas 27 zusätzliche aussagekräftige Zertifikate. Damit werden nun insgesamt 84 Zertifikate dargestellt, die gemäß der IQTIG-Methodik als aussagekräftig gelten. Voraussetzung bleibt weiterhin, dass ein Krankenhaus das entsprechende aussagekräftige Zertifikat dem IQTIG vorlegt. Eine Übersicht aller aussagekräftigen Zertifikate finden Sie hier.
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erhält Daten für die Aktualisierung des Bundes-Klinik-Atlas vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (LVKK/EK), von den Krankenhäusern, von Zertifikatsherausgebern und vom Datenportal zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser (Qb-Datenportal).
Eine aktuelle Übersicht der Datengrundlage des Bundes-Klinik-Atlas finden Sie hier: Übersicht Datengrundlage.
Das IQTIG nimmt die Daten entgegen, verknüpft, prüft und bereitet sie für den Export an die vom Bundesministerium für Gesundheit für die technische Umsetzung der Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas beauftragte Stelle auf. Für die Daten der Krankenhäuser stellt das IQTIG Erhebungsinstrumente zur Verfügung.
Der Bundes-Klinik-Atlas verwendet generell die neusten verfügbaren Daten. Alle Informationen basieren auf den eigenen Angaben der Krankenhäuser und liegen bereits bei den unterschiedlichen Institutionen vor. Einzige Ausnahme sind die Nachweise aussagekräftiger Zertifikate, die exklusiv für den Bundes-Klinik-Atlas erhoben werden. Alle Daten werden regelmäßig auf der Website aktualisiert. Aufgrund unterschiedlicher Erhebungszeiträume für verschiedene Datenpunkte und Datenquellen können sich die Datenjahre unterscheiden.
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK): Anzahl der Behandlungsfälle der Standorte und ihrer Fachabteilungen, Angaben zu Personalzahlen für Pflegepersonal und zum Pflegepersonalquotienten, Bettenanzahl, aktuelle Informationen zu den Notfallstufen und perspektivisch zu den Versorgungsstufen des Standorts, Personalzahlen für Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausweisung des Leistungsspektrums nach Leistungsgruppen. Für die Auswertungen auf Fachabteilungsebene nutzt das InEK die gültigen vierstelligen Schlüssel der Fachabteilungen gemäß der Anlage 2 zur Vereinbarung nach § 301 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Namen und Adressen der Krankenhäuser basieren auf den eigenen Angaben der Krankenhäuser, die sie selbst im bundesweiten Verzeichnis der Standorte der Krankenhäuser des InEK hinterlegen.
Landesverbände der Krankenkassen und den Ersatzkassen (LVKK/EK): Informationen der erfolgten Prognoseprüfungen und die Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß Mindestmengenregelung (Mm-R).
Herausgeber von Zertifikaten sowie Krankenhäuser: Als Grundlage für die Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln machen die Herausgeber über einen Online-Fragebogen Angaben zu Ihrem Zertifizierungsverfahren und reichen Dokumente ein. Nach Abschluss der Prüfung durch das IQTIG müssen die Krankenhäuser nachweisen, welche der als aussagekräftig bewerteten Zertifikate bei ihnen vorhanden sind. Ohne entsprechende Nachweise können Zertifikate nicht im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Zertifikate und Qualitätssiegel.
Datenportal zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser (Qb-Datenportal): Im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung berichten die Krankenhäuser in den strukturierten Qualitätsberichten über ihre Arbeit und Strukturen. In den Berichten finden Sie zum Beispiel Informationen zum Behandlungsspektrum, zur Ausstattung oder zur Barrierefreiheit. Außerdem werden darin die Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren veröffentlicht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Qb-Datenportal.
Die Öffentlichkeit hat gemäß § 135d Abs. 1 SGB V Anspruch auf die im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlichten Daten in maschinenlesbarer Form.
Die Daten stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Open Data. Damit ermöglichen wir einen leichten Zugang zu den auf der Website veröffentlichten Daten und schaffen im Sinne von Open Data mehr Transparenz.
Ein Krankenhaus kann aus mehreren Standorten bestehen. Der Bundes-Klinik-Atlas bildet jeden Krankenhausstandort mit eigener Adresse einzeln ab. Für die bessere Lesbarkeit wird meistens der Begriff Krankenhaus, statt Krankenhausstandort genutzt. Das Informationsangebot umfasst alle Krankenhäuser in Deutschland, die für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten Leistungen erbringen. Es werden demnach alle nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenen Krankenhäuser abgebildet.
Eine Darstellung von Krankenhäusern, die ausschließlich privat Versicherte und Selbstzahlende behandeln, ist im Bundes-Klinik-Atlas nicht vorgesehen und aufgrund der Datenquellen nicht möglich.
Hinweis: Der Bundes-Klinik-Atlas weist ausschließlich voll- und teilstationäre Leistungen der Krankenhäuser für körperliche (somatische) Behandlungen und Erkrankungen aus. Psychische Erkrankungen und damit verwandte Informationen zu Psychiatrien, Psychosomatik und Psychotherapie bildet der Bundes-Klinik-Atlas nicht ab.
Wenn Sie ein Krankenhaus nicht auf Anhieb finden können, kann das mehrere Gründe haben. Möglicherweise wurde der Standort zwischenzeitlich geschlossen oder hat seinen Namen geändert. Zudem bildet der Bundes-Klinik-Atlas keine rein psychiatrischen Krankenhäuser ab oder Kliniken, die ausschließlich Privatpatientinnen und -patienten oder Selbstzahler behandeln.
Auch die Sortierung der Ergebnisse spielt eine wichtige Rolle: Ein Krankenhaus kann aufgrund einer geringen Anzahl von Behandlungsfällen erst weiter unten im Suchergebnis zu finden sein. Versuchen Sie daher, die Sortierung und Filter anzupassen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Wie kann ich die Suchergebnisse sortieren, filtern und vergleichen?
Falls Sie den genauen Ort oder die Postleitzahl kennen, können Sie es mit einer Suche ohne Eingabe eines Krankenhausnamens oder einer Fachabteilung versuchen. Geben Sie den Ort oder die Postleitzahl ein und sortieren Sie das Ergebnis nach Entfernung (Luftlinie). Falls das Krankenhaus im Bundes-Klinik-Atlas geführt wird, sollte es nun im Ergebnis weit oben erscheinen. Andernfalls setzen Sie sich direkt mit dem Krankenhaus in Verbindung, um sich nach eventuellen Änderungen zu erkundigen.
Der Bundes-Klinik-Atlas befindet sich kontinuierlich in der Weiterentwicklung und wird zukünftig durch weitere Daten ergänzt. Dazu zählen unter anderem:
- Qualitätsinformationen und Komplikationsraten nach § 299 Absatz 3 Satz 1 und § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Informationen zum fachärztlichen Personal sowie Hebammen
- Anzahl der Behandlungsfälle differenziert nach Leistungsgruppen
- Einstufung der Krankenhausstandorte in Versorgungsstufen (Level) nach § 135d Absatz 4 SGB V
Zudem wird die Datengrundlage regelmäßig aktualisiert und die Nutzung des Bundes-Klinik-Atlas analysiert, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Die Namen und Adressen entsprechen den eigenen Angaben der Krankenhäuser, die sie im bundesweiten Verzeichnis der Standorte der Krankenhäuser hinterlegen. Die Pflege des Standortverzeichnisses des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist für die Krankenhäuser verpflichtend. Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten sind die Angaben aus dem Krankenhausnamen und dem Standortnamen zusammengesetzt, um eine eindeutige Ausweisung zu ermöglichen.
Änderungen durch Schließungen, Zusammenführungen von mehreren Standorten oder der Krankenhausnamen werden monatlich in den Bundes-Klinik-Atlas übernommen und aktualisiert. Wenn ein Krankenhaus die Informationen im Standortverzeichnis nicht rechtzeitig aktualisiert, kann es jedoch dazu kommen, dass ein bereits geschlossener Standort noch auf dem Bundes-Klinik-Atlas abgebildet wird.
Hinweis: Wurde ein Standort geschlossen, können die dort erbrachten Behandlungsfälle nicht auf einen anderen Standort des Krankenhauses übertragen werden.
Die dargestellten Behandlungsanlässe sind eindeutig definiert und führen zu verlässlichen Ergebnissen. In einem ersten Schritt wurden Behandlungsanlässe definiert, die häufig in Krankenhäusern behandelt werden und dadurch besonders bedeutsam sind. Diese Behandlungsanlässe bilden insgesamt rund 2,9 Millionen Behandlungsfälle in deutschen Krankenhäusern ab. Welche medizinischen Diagnose- oder Behandlungsschlüssel der Suche über die Kacheln zugrunde liegen, wurde durch Expertinnen- und Experten festgelegt.
Die Definitionen durch ICD- und OPS-Codes werden durch ein ergänzendes Handbuch erläutert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickeln den Bundes-Klinik-Atlas laufend weiter. Dazu gehört auch, die Internetseite durch neue Kacheln und Behandlungsanlässe zu erweitern.
Der Bundes-Klinik-Atlas weist Leistungen der Krankenhäuser für körperliche (somatische) Behandlungen und Erkrankungen aus, die voll oder teilweise im Krankenhaus (stationär) erbracht werden. Die ausgewiesenen Behandlungsfälle, sowohl für Fachabteilungen als auch für das gesamte Krankenhaus, werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) systematisch erhoben und validiert. Grundlage dafür sind die von den Krankenhäusern gemäß § 21 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) an das InEK übermittelten Daten. Die Daten werden in den Bundes-Klinik-Atlas ohne Änderungen übernommen.
Um Ihnen die Einordnung und den Vergleich der Anzahl von Behandlungsfällen zu erleichtern, stellt der Bundes-Klinik-Atlas diese auf einem Tacho dar. Dazu wird die in einem Krankenhaus erbrachte Anzahl von Behandlungsfällen in Beziehung zum bundesweiten Durchschnitt gesetzt und in Abschnitten von je 20 Prozent dargestellt.
Zur Erläuterung:
Hinweise: Bei der Suche nach einer bestimmten Fachabteilung, wie beispielsweise Allgemeine Chirurgie, ist es nicht möglich, die Anzahl der Behandlungsfälle in Beziehung zu setzen. Es wird daher kein Tacho angezeigt. Hintergrund ist, dass die Verschlüsselung der Fachabteilungen nicht bundesweit einheitlich geregelt ist. Die Verschlüsselung diente ursprünglich der Planung und Abrechnung und war nicht für eine patientenorientierte Suche vorgesehen. Ein Vergleich ist daher nicht möglich.
Aus Datenschutzgründen wird die genaue Anzahl von Behandlungsfällen im Bereich von 1 bis 3 Fällen nicht dargestellt, sondern pauschal mit „unter 4“ ausgegeben. Zur Berechnung berücksichtigt der Bundes-Klinik-Atlas die kleinstmögliche Zahl, also 1.
Bei Krankenhäusern mit sehr wenigen Fachabteilungen kann es sich um Fachkliniken handeln. Diese haben im Vergleich mit größeren Krankenhäusern insgesamt relativ wenige Behandlungsfälle, können aber dennoch hoch spezialisiert sein. Beachten Sie hierbei auch die Hinweise des jeweiligen Krankenhauses.
Das Pflegepersonal übernimmt bei Behandlungen im Krankenhaus wichtige Aufgaben bei der Versorgung und Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Bundes-Klinik-Atlas gibt deshalb für jedes Krankenhaus die Anzahl des angestellten Pflegepersonals pro Jahr an.
Die reine Anzahl an Pflegekräften hat jedoch wenig Aussagekraft darüber, ob die Ausstattung mit Pflegepersonal in einem Krankenhaus angemessen ist. Ebenso wäre es wenig aussagekräftig, die Anzahl von Pflegekräften direkt mit der Anzahl von Behandlungsfällen in Beziehung zu setzen. Das liegt daran, dass der notwendige Aufwand für die Pflege bei verschiedenen Behandlungen sehr unterschiedlich sein kann.
Daher gibt der Bundes-Klinik-Atlas für jedes Krankenhaus den sogenannten Pflegepersonalquotienten an. Das ist ein rechnerischer Wert, der die Pflegelast eines Krankenhauses in Bezug zu der Anzahl des Pflegepersonals setzt. Dies ermöglicht eine angemessene Beurteilung der Personalbesetzung, da berücksichtigt wird, dass manche Patientinnen und Patienten bei bestimmten Behandlungen oder Krankheiten eine intensivere Pflegebetreuung brauchen als bei anderen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist damit beauftragt, für jeden Krankenhausstandort einen individuellen Pflegepersonalquotienten zu ermitteln (§ 137j Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Weitere Informationen zur Berechnung und Datengrundlage finden Sie auf der Website des InEK: Pflegepersonalquotient.
Wie wird der Pflegepersonalquotient dargestellt?
Der Pflegepersonalquotient wird zur Erleichterung der Einordnung in Verbindung mit einem Tacho dargestellt. Dafür wird das Ergebnis des Krankenhauses in ein Verhältnis zu den Ergebnissen der anderen Krankenhausstandorte in Deutschland gesetzt und in Abschnitten von je 20 Prozent dargestellt. Die Tachonadel gibt nicht den tatsächlichen Wert wieder, sondern stellt dar, in welchem Abschnitt ein Krankenhaus liegt:
Weit überdurchschnittlich: Der Krankenhausstandort gehört zu den oberen 20 Prozent der Krankenhausstandorte mit einem sehr niedrigen Kehrwert des Pflegepersonalquotienten im bundesweiten Vergleich. Je niedriger der Kehrwert, desto besser. Sinngemäß: Der Krankenhausstandort ist weit überdurchschnittlich mit Pflegepersonal besetzt, bezogen auf die Pflegelast.
Weit unterdurchschnittlich: Der Krankenhausstandort gehört zu den 20 Prozent der Krankenhausstandorte mit den höchsten Kehrwerten des Pflegepersonalquotienten. Je höher der Kehrwert, desto schlechter. Sinngemäß: Der Krankenhausstandort ist weit unterdurchschnittlich mit Pflegepersonal besetzt, bezogen auf die Pflegelast.
Zertifikate und Qualitätssiegel können nachweisen, dass Krankenhäuser bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen, die für die Qualität der Behandlung wichtig sind. Der Bundes-Klinik-Atlas bildet ausschließlich Zertifikate und Qualitätssiegel ab, die eine hohe Aussagekraft in Bezug auf die Qualität der Behandlung in einem Krankenhaus haben können und insofern für Patientinnen und Patienten bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung relevant sind. Dazu wurden alle auf der Website abgebildeten Zertifikate zuvor eingehend anhand von 17 Kriterien geprüft.
Eine aktuelle Übersicht der aussagekräftigen Zertifikate sowie weitere Informationen, auch für Leistungserbringer und Herausgeber eines Zertifikats, finden Sie hier: Zertifikate und Qualitätssiegel auf dem Bundes-Klinik-Atlas.
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bestimmt, welche Zertifikate für eine Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas geeignet sind. Grundlage hierfür ist § 135d Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), eingeführt durch das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) vom 27. März 2024. Dazu hat das IQTIG eine Methodik entwickelt, die auf den Vorarbeiten einer Beauftragung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 SGB V beruhen. Weitere Informationen über die Bewertung finden Sie hier: Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln.
Die Darstellung der Fachabteilungen auf der Website basiert auf den eigenen Abrechnungsdaten der Krankenhäuser. Sie werden so dargestellt, wie die Standorte diese gemäß § 21 Absatz 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) melden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Bezeichnungen der Fachabteilungen nicht bundesweit einheitlich geregelt sind. Daher werden unter Umständen Fachabteilungen wie Plastische Chirurgie oder Unfallchirurgie nicht gesondert aufgeführt, sondern beispielsweise unter Allgemeine Chirurgie zusammengefasst. Es empfiehlt sich daher, auch nach verwandten Abteilungen zu suchen. Sollten Sie die Ausweisung der Fachabteilungen als zu grob wahrnehmen, liegt das an der aggregierten Meldung des Krankenhauses an das InEK.
Krankenhäuser sind unterschiedlich gut auf Notfälle eingestellt. Etwa für mehr oder weniger komplizierte Fälle. Ob ein Krankenhaus an der strukturierten Notfallversorgung teilnimmt und welche Stufe es hat, zeigt der Bundes-Klinik-Atlas auf der Detailseite des Krankenhauses an. Aber auch wenn ein Krankenhaus nicht an der gestuften Notfallversorgung teilnimmt, bleiben die Pflichten zur Hilfeleistung im Notfall unberührt.
Das gestufte System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern teilt die Notfallversorgung in bundesweit einheitliche Stufen ein:
- Stufe 1 - Basisnotfallversorgung
- Stufe 2 - Erweiterte Notfallversorgung
- Stufe 3 - Umfassende Notfallversorgung
Zudem können Krankenhäuser Anforderungen für die spezielle Notfallversorgung erfüllen:
- Modul Spezialversorgung
- Modul Schwerverletztenversorgung
- Modul Notfallversorgung Kinder
- Stufe 1 – Basisnotfallversorgung
- Stufe 2 – Erweiterte Notfallversorgung
- Stufe 3 – Umfassende Notfallversorgung
- Modul Schlaganfallversorgung (Stroke-Unit)
- Modul Durchblutungsstörungen am Herzen (Chest-Pain-Unit)
Weitere Informationen über das gestufte System von Notfallstrukturen finden Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Hinweis: Die Krankenhäuser melden Ihre Notfallstrukturen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Liegt für das aktuelle Jahr noch keine abschließend verhandelte Meldung der Notfallstrukturen vor, zeigt der Bundes-Klinik-Atlas die Information "Notfallstufe: Noch nicht vereinbart" an. Die zuletzt abschließend verhandelte Notfallstufe des Krankenhauses ist dabei in dem Info-i hinterlegt.
Die Mindestmengenregelungen legen fest, dass bestimmte planbare Eingriffe nur von Krankenhäusern durchgeführt werden dürfen, die für diesen Eingriff voraussichtlich eine Mindestfallzahl pro Jahr erbringen werden. Das heißt, um einen dieser Eingriffe durchführen zu dürfen, muss ein Krankenhaus diesen Eingriff zum Beispiel mindestens 50-mal im Jahr durchführen. Diese Eingriffe werden daher mindestmengenrelevant genannt. Grundsätzlich dürfen also nur solche Krankenhäuser zulässig mindestmengenrelevante Eingriffe erbringen, wenn zuvor dargelegt wurde, dass das Krankenhaus im nächsten Kalenderjahr voraussichtlich die Mindestmenge erreichen wird (positive Prognose). Um zu ermitteln, ob ein Krankenhaus die vorgegebene Mindestmenge erreichen wird, werden vor allem die erreichten Fallzahlen des Vorjahres betrachtet. Erreichen diese die Mindestmenge, handelt es sich um eine positive Prognose. Dahinter steht folgende Überlegung: Je häufiger ein Krankenhaus einen Eingriff durchführt, desto mehr Erfahrung hat es damit. Bei bestimmten medizinischen Leistungen geht die Zahl der Behandlungsfälle mit weniger Komplikationen und höherer Patientensicherheit einher.
Wichtig zu wissen: Man kann nicht pauschal sagen, dass die Behandlungsqualität umso besser ist, je mehr Eingriffe in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Die Einhaltung der Mindestmengenregelung ist keine Garantie für gute Qualität. Mindestmengen sollen aber das Risiko für das Auftreten von Komplikationen verringern und Eingriffe somit sicherer machen. Damit sind Mindestmengen ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Qualitätssicherung in Deutschland.
Für welche Eingriffe gibt es Mindestmengen?
Für welche Eingriffe Mindestmengen gelten, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA). Er bestimmt auch die Höhe der Mindestmenge. Dabei berücksichtigt der G-BA die aktuelle Forschung zum Thema Mindestmengen. Aktuelle Informationen zur Mindestmengenregelung (Mm-R) des G-BA, inklusiver einer Übersicht der aktuellen Leistungen mit Mindestmengen, finden Sie hier: Mindestmengenregelung.
Was passiert, wenn Mindestmengen nicht eingehalten werden?
Krankenhäuser, die voraussichtlich die Mindestmenge nicht einhalten werden, dürfen die jeweiligen Leistungen weder erbringen noch abrechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Diese gelten, wenn das Krankenhaus die medizinische Leistung erstmalig anbieten möchte oder bei Notfällen – wenn die Verlegung der Patientin oder des Patienten in ein anderes Krankenhaus medizinisch nicht vertretbar wäre.
Wichtig zu wissen: Um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, können das Leistungserbringungsverbot und der Vergütungsausschluss für einzelne medizinische Leistungen zeitlich befristet ausgesetzt werden (Sondergenehmigung). Die Entscheidung darüber trifft die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde auf Antrag des Krankenhauses und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen. In diesem Fall darf ein Krankenhaus eine Leistung mit Mindestmengenregelung erbringen und abrechnen, auch wenn es die Mindestfallzahl für die bestimmte Leistung im nächsten Jahr voraussichtlich nicht erfüllen wird.
Wie werden Mindestmengen auf dem Bundes-Klinik-Atlas dargestellt?
Bei der Suche nach einem Behandlungsanlass, für den die Mindestmengenregelung gilt, wird angezeigt, ob das Krankenhaus die Mindestmenge voraussichtlich erreicht oder aufgrund einer von den Ländern genehmigten Ausnahme tätig ist (Sondergenehmigung). Die Mindestmenge finden Sie im Bereich der Behandlungsfälle auf der Detailseite.
Bei einer Suche nach einer Fachabteilung, nach einem Krankenhausnamen oder einer reinen Ortssuche werden die Mindestmengen als eigenes Informationsmodul auf der Detailseite eines Krankenhauses angezeigt. Hier werden alle Mindestmengen ausgewiesen, für die das Krankenhaus voraussichtlich die festgelegte Mindestfallzahl erreicht oder die es aufgrund einer Sondergenehmigung ausführen darf.
Die Anzahl der Betten eines Krankenhauses gibt einen Hinweis auf die Größe. Dies gibt Ihnen ein Gefühl für die Kapazität und Versorgungsstruktur einer Einrichtung. Die Krankenhäuser werden daher zur besseren Vergleichbarkeit in folgende Kategorien eingeteilt:
- Klein: weniger als 120 Betten (ca. 37 Prozent der Krankenhäuser)
- Mittel: zwischen 120 und 400 Betten (ca. 48 Prozent der Krankenhäuser)
- Groß: mehr als 400 Betten (ca. 15 Prozent der Krankenhäuser)
Die Größenangabe finden Sie jeweils in den Basisinformationen auf der Detailseite des Krankenhauses.
Die im Bundes-Klinik-Atlas angegebenen Betten sind die in den Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelten Betten für den Entgeltbereich „DRG“. Die Krankenhäuser haben die im Durchschnitt des Jahres belegbaren Betten für stationäre Behandlung zu übermitteln, so wie es auch aus der Datensatzbeschreibung zur Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG und den zugehörigen FAQ hervorgeht.
Hinweis: Teilstationäre Behandlungsplätze werden nicht mitgezählt. Bei Fachabteilungen der Geburtshilfe werden die Betten der Neugeborenen ebenfalls nicht mitgezählt. Die Bettenanzahl kann von der im Krankenhausplan ausgewiesenen Zahl abweichen. Planzahlen wie auch die Angaben aus den Qualitätsberichten sind keine geeignete Grundlage für den Bundes-Klinik-Atlas, da sie den Ist-Zustand nicht annähernd so gut abbilden können. Darüber hinaus werden auch keine psychiatrischen Betten im Bereich § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ausgewiesen.
Krankenhäuser sollen Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig und nach dem neuesten Stand der Forschung versorgen. Um die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern, sieht der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen vor. Dazu gehört, die Versorgungsqualität anhand von bestimmten Merkmalen zu messen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Daneben entwickelt das IQTIG weitere Maßnahmen und Instrumente für Krankenhäuser und Arztpraxen, mit denen die Versorgungsqualität verbessert werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Das Krankenhaustransparenzgesetz legt fest, dass der Bundes-Klinik-Atlas Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung darstellen soll, die für Patientinnen und Patienten von Bedeutung sind. Diese Ergebnisse werden in Qualitätsindikatoren ausgedrückt, deren Darstellung das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) derzeit für die Website vorbereitet. Es handelt sich dabei um patientenrelevante Ergebnisse aus den Maßnahmen zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (gemäß § 135d Absatz 3 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch). Diese Ergebnisse sind im Bundes-Klinik-Atlas noch nicht verfügbar, sollen zukünftig aber eingebunden werden, um Sie bei der Auswahl eines Krankenhauses zu unterstützen.
Der Bundes-Klinik-Atlas weist voll- und teilstationäre Leistungen für körperliche (somatische) Behandlungen und Erkrankungen der Krankenhausstandorte aus. Es werden alle nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§ 108 SGB V) zugelassenen Krankenhäuser und ihre Leistungen abgebildet. Aufgrund der fehlenden Datengrundlage für ambulante Leistungen kann die Website diese nicht in vergleichbarer Art und Weise ausweisen.
Der Bundes-Klinik-Atlas weist ausschließlich voll- und teilstationäre Leistungen der Krankenhäuser für körperliche (somatische) Behandlungen und Erkrankungen aus. Psychische Erkrankungen und damit verwandte Informationen zu Psychiatrien, Psychosomatik und Psychotherapie bildet der Bundes-Klinik-Atlas nicht ab. Unterstützung und Hilfe bei akuten psychischen Erkrankungen und Krisen finden Sie zum Beispiel hier: Sozialpsychiatrischer Dienst.
Das Bundesministerium für Gesundheit überprüft das Informationsangebot regelmäßig auf seinen Nutzen und die Nutzung durch die Allgemeinheit und nimmt erforderliche Verbesserungen oder Anpassungen vor. Als Kriterien, anhand derer festgestellt werden soll, ob die Ziele des Angebots erreicht wurden, werden insbesondere die Nutzerzahlen und das Nutzerverhalten des Bundes-Klinik-Atlas ausgewertet.
Für die Kontaktaufnahme mit einem Krankenhaus Ihrer Wahl verwenden Sie bitte die auf der Detailseite des Standorts hinterlegten Kontaktinformationen. Für weitere Fragen zum Bundes-Klinik-Atlas können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular erreichen.